Verkaufs- und Auftragsbedingungen (AGB) der Kleber Elektrotechnik GmbH
Liederbacher Str. 78, 65929 Frankfurt am Main
Stand: 01.01.2023
A. Allgemeine Bestimmungen für alle Verträge (Kauf-, Werk- oder Dienstverträge)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge, die Kunden mit uns schließen, gleich ob Kauf-, Dienstleistungs- oder Werkverträge. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, ebenso wenig die VOB. Zur Verbesserung der Lesbarkeit werden Kunden gleich welchen Geschlechts (m/w/d/Firmen usw.) in diesen AGB als Kunde bezeichnet.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kundenkataloge, technische Dokumentationen, zum Beispiel Zeichnungen, Pläne, Berechnungen oder Kalkulationen, überlassen haben, gleich in welcher Form die Überlassung erfolgte.
2. Wir behalten uns alle Rechte (z.B. Eigentum, Urheberrecht) an allen dem Kunden überlassenen Unterlagen vor. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind sie unverzüglich auf unser Verlangen zurückzugeben und dürfen nicht für andere Zwecke, insbesondere für die Auftragsvergabe an Dritte, genutzt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht im Angebot Preise genannt sind, gelten unsere allgemein verlangten Preise; gibt es bei uns keine solche allgemeinen Preise, gelten die branchenüblichen Preise für den Raum Frankfurt am Main als vereinbart.
2. Bei Dienstleistungen und Werkleistungen sind wir berechtigt, angemessene Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
3. Alle Rechnungen sind sofort fällig und in einer Summe zahlbar. Scheck und Wechsel werden nicht angenommen.
4. Im Verzugsfalle sind die gesetzlichen Verzugszinsen geschuldet.
5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als der Anspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 4 Widerrufsrecht
1. Dem Kunden stehen, soweit er Verbraucher ist, bei Geschäften, die nicht bei uns im Ladenlokal oder auf einer Messe abgeschlossen wurden, gesetzliche Widerrufsrechte zu. Näheres findet sich nachfolgend im Abschnitt E.
2. Kunden, die keine Verbraucher sind, haben kein Widerrufsrecht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag.
2. Für Kunden, die keine Verbraucher sind (nachfolgend: Unternehmerkunde), gilt darüber hinaus:
a) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Unternehmerkunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum.
b) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Unternehmerkunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Unternehmerkunde von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Bei erheblicher Überschreitung des Zahlungszieles können wir die Weiterveräußerung von gelieferter Ware untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Unternehmerkunden verlangen.
c) Veräußert der Unternehmerkunde die Ware weiter, so tritt er uns bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten —einschließlich etwaiger Saldoforderungen— sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Ware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt uns der Unternehmerkunde mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
d) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat uns der Unternehmerkunde die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen dessen Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
e) Bis auf Widerruf ist der Unternehmerkunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechsel- oder Scheckprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmerkunden nahelegen, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Unternehmerkunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist diese offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Unternehmerkunden gegenüber seinen Kunden verlangen.
f) Dem Unternehmerkunden ist die Umbildung, Verarbeitung und Vermischung der Ware mit anderen Gegenständen gestattet. Umbildung, Verarbeitung und Vermischung erfolgen dann für uns. Der Unternehmerkunde verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware.
g) Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des
Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände ergibt. Sofern der Unternehmerkunde Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind wir uns mit dem Unternehmerkunden einig, dass der Unternehmerkunde uns Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zu den übrigen verarbeitete, umgebildeten oder verbundenen Gegenständen oder Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung gewährt.
h) Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt uns der Unternehmerkunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungsermächtigung sowie den Voraussetzungen ihres Widerrufs gilt Buchstabe e) entsprechend.
i) Wird die Ware von uns oder dem Unternehmerkunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Unternehmerkunde, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Ware zu den übrigen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.
j) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
k) Bei schuldhaftem Verstoß des Unternehmerkunden gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Unternehmerkunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Ware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
l) Wenn der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 v.H. übersteigt, sind wir auf Verlangen des Unternehmerkunden insoweit zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 6 Mängelrügen und -fristen
1. Mängelrügen haben durch Unternehmerkunden unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Erhalt der Ware oder Beendigung des Auftrags.
2. Fordern wir den Unternehmerkunden zur Abnahme auf und erhebt der Unternehmerkunde in dieser Zeit keine Beanstandungen, gilt diese nach 7 Tagen als erfolgt. Unsere Aufforderung kann in jedweder Form erfolgen, insb. schriftlich, per E-Mail, Messenger-Dienst, Fax oder auch mündlich erfolgen. Das Verlangen darf auch gegenüber einem vom Auftraggeber Beauftragten ausgesprochen werden. Nutzt der Kunde, gleich ob Verbraucher oder Unternehmerkunde, Leistungen oder werkvertragliche Leistungen, ohne einen ausdrücklichen Vorbehalt zu machen, gilt unsere Leistung oder unser Werk nach 7 Tagen als abgenommen.
3. Die Gewährleistungsfrist für Warenkäufe beträgt für Unternehmerkunden ein Jahr ab Übergabe der Ware; für den Fall, dass sich der Unternehmerkunde in Annahmeverzug befindet, läuft die Frist bereits ab unserer Aufforderung zur Entgegennahme. Für Bauwerke oder Arbeiten an solchen gelten in jedem Fall die gesetzlichen Vorschriften.
4. Für Verbraucher gelten die vorstehenden Regelungen nicht; hier gelten in jedem Fall die gesetzlichen Vorgaben. Allerdings sind wir dankbar, wenn sich Verbraucher an die vorstehenden Regelungen halten – dies erleichtert uns einen möglichen Regress gegen Vorlieferanten oder Unterauftragnehmer.
5. Für alle Kunden gilt: Im Falle eines Mangels werden wir Nacherfüllung leisten, und zwar nach unserer Wahl in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst bei endgültigem Fehlschlagen, für das die gesetzlichen Vermutungsregelungen zur Anwendung kommen, kann der Kunde die weiteren Mängelansprüche geltend machen.
6. Für digitale Produkte liefern wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften etwaige Updates; sofern die digitalen Produkte nicht von uns selbst erstellt sind, sind wir insoweit auf die Erfüllung der Pflichten durch unsere Vorlieferanten bzw. die Softwarehersteller angewiesen.
7. Rügt der Kunde einen angeblichen Mangel, der sich bei der Fehlersuche nach den anerkannten Regeln der Technik nicht verifizieren lässt, der insb. nicht reproduzierbar oder aus sonstigen Gründen nicht auffindbar ist, so hat der Kunde die Zeit unserer Fehlersuche nach den üblichen Sätzen zu erstatten. Verzögert sich eine Fehlersuche, gleich ob im Ergebnis erfolgreich oder nicht, weil der Kunde vereinbarte Fristen nicht wahrnimmt, sind die Kosten der Verzögerung, insb. Ausfall- oder Wartezeiten, zu erstatten. Gleiches gilt im Falle eines Abbruchs von Arbeiten auf Wunsch des Kunden.
8. Wir haften nicht für ungünstige Empfangsbedingungen oder unzureichende Netzwerk-Verbindungsgeschwindigkeiten oder sonstige von unss nicht beeinflussbare äußere Faktoren, die zu einer ungünstigen Performanz oder fehlenden Nutzbarkeit einzelner Produkte, Leistungen oder Dienste führen, es sei denn, wir hätten uns ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich verpflichtet, vor der Installation die Geeignetheit der Empfangsstelle zu prüfen.
9. Verschlechterungen durch Abnutzung, Alterung und üblichen Gebrauch sind keine Umstände, die zu einer Mangelhaftung berechtigen, ebenso wenig fehlende Empfangsmöglichkeiten oder Netzabdeckungen, sofern wir hierfür nicht ausdrücklich eine Garantie abgegeben oder vertraglich eine Gewähr für die Geeignetheit am Anwendungsort übernommen haben.
§ 7 Haftung für Schadenersatz und Aufwendungsersatz und Höhere Gewalt
1. Unsere Haftung für Schadensersatz oder Aufwendungsersatz beschränkt sich, soweit nicht aufgrund der Regelungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie auf eine Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist, z. B. bei erheblichem Verzug, bei nicht nur unerheblicher Verletzung von Mitwirkungs-, Informations- oder
Geheimhaltungspflichten oder bei nicht nur unerheblicher Verletzung von sonstigen Pflichten, mit denen der Vertrag steht oder fällt.
2. In Fällen einer Beschaffenheitsgarantie haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Kunden gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.
3. Soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und wir keine vertragswesentlichen Pflichten verletzen, kann eine Verzugsentschädigung nur bis zur Höhe von 1 v.H. für jede volle Woche der Verspätung, im Ganzen aber höchstens 5 v.H. des Netto-Rechnungswerts desjenigen Teils der Gesamtlieferung oder des Gesamtauftrages gefordert werden, der infolge Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann.
4. Bei Nichterfüllung oder Unvermögen gilt sinngemäß das Gleiche mit der Maßgabe, dass Schadenersatz nur in Höhe von 10 v.H. des Netto-Rechnungswertes des betreffenden Einzelauftrages oder des entsprechenden Teiles des Auftrages oder der Ware gefordert werden kann.
5. Für höhere Gewalt haften wir nicht. Höhere Gewalt sind sämtliche Umstände, die wir nicht zu vertreten oder zu verantworten haben, insb., aber nicht abschließend, Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen, nicht verhinderbare Lieferverzögerungen aufgrund Unwetter oder Straßensperrungen, Streik, Aussperrung, nicht vorhersehbarer Ausfall von Arbeitsmitteln wie Maschinen u.ä., des Weiteren nicht verschuldetes Ausbleiben der Selbstbelieferung mit Waren oder erforderlichen Produktionsmitteln sowie vergleichbare, von uns nicht verschuldete Umstände.
5. Der Kunde ist für die Sicherstellung oder Bestellung von Einrichtungen zum Überspannungsschutz verantwortlich. Der Abschluss einer entsprechenden hinreichenden Versicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 8 Datenschutz
1. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir alle Aufträge elektronisch verarbeiten; hierbei werden auch personenbezogene Daten des Kunden erhoben, erfasst und verarbeitet.
2. Alle personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und aller sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten der Kunde kann sein Verlangen per Post an unsere oben genannte Anschrift oder per E-Mail (info@kleber-elektrotechnik.de) an uns senden.
3. Die personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich seiner Haus- und E-Mail- Adresse wird nur für die Zwecke der Durchführung des Auftrages gespeichert. Wir geben sie nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Der Kunde erklärt sich einverstanden und ist darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne der DSGVO und des BDSG, soweit dies für die Durchführung des Auftrages oder Kaufs erforderlich ist, an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden (z.B. Subunternehmer, Versandunternehmen).
§ 9 Allgemeine Schlussbestimmungen
1. Ergänzungen sowie Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der un-wirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
3. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
4. Hinweise für Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung“: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Streitschlichtung (OS-Plattform) eingerichtet zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten bei online mit Verbrauchern geschlossenen Kauf- und/ oder Dienstleistungsverträgen: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht dazu bereit, an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
B. Besondere Bestimmungen für den Warenkauf
§ 10 Termine, insb. Lieferverzug
1. Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich als „fest“ oder „fix“ ohne jeden Vorbehalt vereinbart ist, erfolgen unsere Lieferungen und Leistungen nach Selbstbelieferung.
2. Sollten wir wider Erwarten nicht beliefert werden, obwohl wir alles Zumutbare für eine fristgerechte Lieferung getan haben, verlängern sich sämtliche Fristen, soweit sie nicht ohne Vorbehalt erklärt wurden, angemessen um die Zeit der Verzögerung.
3. Wird der als voraussichtlich bezeichnete Liefertermin um mehr als 14 Werktage überschritten, ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist setzen und nach deren erfolglosen Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
§ 11 Schadensersatz von Unternehmerkunden
Schadensersatzansprüche der Unternehmerkunden für entgangenen Gewinn oder gegenüber Kunden vereinbarte Vertragsstrafen sind ausgeschlossen.
C. Besondere Bestimmungen für Werkvertragsleistungen
§ 12 Fristen und Durchführung
1. Soweit wir vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, sind diese Termine nicht verbindlich. Nicht zu vertreten haben wir insbesondere Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen o. ä.), die zur Auftragsdurchführung notwendig sind und uns nicht oder nicht fristgerecht zugeleitet wurden.
2. Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt dennoch über uns; die Subunternehmer sind lediglich unsere Erfüllungsgehilfen.
3. Leistet der Kunde eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung nicht, sind wir berechtigt, weitere Arbeiten vom Eingang aller fälligen, ausstehenden Zahlungen abhängig zu machen. Fristen verschieben sich entsprechend. Entstehen uns durch die Verzögerung höhere Kosten, sind diese vom Kunden zu erstatten.
4. Verzögern sich die Arbeiten, weil der Kunde schuldhaft vereinbarte Liefertermine versäumt oder nicht bzw. nicht rechtzeitig absagt, hat der Kunde die uns durch die Verzögerung entstehenden Kosten zu tragen.
§ 13 Vergütung
1. Wir sind berechtigt, dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden kann und es sich nicht um Gewährleistungsarbeiten handelt, soweit
a) ein beanstandeter Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte,
b) der Kunde einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt und wir deshalb die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Mitarbeiter nicht anderweitig einsetzen können,
c) die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik oder IT nicht einwandfrei gegeben sind.
2. Wird der Auftrag während der Durchführung auf Kundenwunsch abgebrochen, sind wir berechtigt, den bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
3. Soweit im Rahmen von Aufträgen Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann der Kunde ein Nachtragsangebot anfordern oder von uns über diese erforderlichen Arbeiten informiert werden. Der Kunde hat die abweichenden Leistungen nach Aufmaß und Zeit zu bezahlen. Eine etwaige Ersparnis hinsichtlich des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs wird dem Kunden mitgeteilt und entsprechend berücksichtigt.
4. Wir sind berechtigt, je nach Fortschritt der beauftragten Arbeiten angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
5. Bricht der Kunde einen Auftrag ab, ohne dass wir hierfür verantwortlich sind, insb. auch dem Kunden keinen Anlass für einen Abbruch gegeben haben, so hat der Kunde die uns hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
§ 14 Pfandrecht
1. Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Holt der Kunde seine Waren oder Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung ab, können wir ein angemessenes Lagergeld berechnen. Nach drei Monaten entfällt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang. Nach wiederholter Aufforderung können wir dem Kunden eine Verkaufsandrohung mit Fristsetzung senden und sind nach Ablauf dieser Frist berechtigt, die Gegenstände oder Waren zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Einen etwaigen Mehrerlös kehren wir an den Kunden aus.
§ 15 Beistellungen
1. Für die Qualität und Geeignetheit von Beistellungen ist alleine der Kunde verantwortlich.
2. Im Falle einer verspäteten Zurverfügungstellung von Beistellungen verschieben sich unsere Fristen entsprechend.
3. Sollten sich die Kosten der vereinbarten Leistungen durch die fehlende Eignung einer Beistellung erhöhen, hat der Kunde diese zu tragen. Alle Kosten, die uns durch Arbeitseinstellungen entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Können wir aufgrund einer durch fehlerhafte Beistellungen entstehenden Arbeitsverzögerung unser Personal kurzfristig nicht anderweitig einsetzen, ist uns der hierdurch entstehende Schaden zu ersetzen.
D. Besondere Bestimmungen für Wartung/Dienstleistungen
§ 16 Gebühren und Leistungen
1. Beauftragt uns der Kunde mit Wartungsarbeiten und wird keine ausdrückliche Absprache über den Preis getroffen, so werden die Arbeiten und benötigte Teile nach unseren üblichen Preisen zum Zeitpunkt der Ausführung und im Zweifel nach den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller abgerechnet, sofern nicht unser Einkaufspreis höher liegt; in diesem Fall berechnen wir den Einkaufspreis zuzüglich eines Handlingaufschlages von 10%.
2. Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt dennoch über uns; die Subunternehmer sind lediglich unsere Erfüllungsgehilfen.
3. Sofern ein Wartungsvertrag mit Wartungspauschalen vereinbart ist, umfassen diese Pauschalen nicht erforderliche Ersatzteile; diese werden nach den Grundsätzen gemäß Ziffer 1. berechnet.
4. Leistet der Kunde eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung nicht, sind wir berechtigt, weitere Arbeiten vom Eingang aller fälligen, ausstehenden Zahlungen abhängig zu machen. Fristen verschieben sich entsprechend. Entstehen uns durch die Verzögerung höhere Kosten, sind diese vom Kunden zu erstatten.
§ 17 Support für IT
1. Mit Ausnahme der für den Kunden kostenfreien Updates, wie unter § 6 Nr. 6 geregelt, sind alle Supportleistungen für IT-Produkte nach den üblichen Sätzen zu zahlen.
2. Für Hackerangriffe und Virenangriffe sind wir nicht verantwortlich. Wir werden auf Wunsch und Kosten des Kunden aber übliche Sicherungsmaßnahmen gegen Entgelt installieren. Wir werden alle Software im üblichen Rahmen vor einer Installation auf Virenfreiheit prüfen, sofern es sich um eigens für den Kunden entwickelte Software handelt. Im Übrigen ist ohne entsprechende Vereinbarung alleine der Kunde für die Absicherung von IT-Systemen verantwortlich.
§ 18 Mitwirkungspflichten des Kunden
Unsere Arbeiten sind oft von einer Mitwirkung des Kunden abhängig. Wirkt der Kunde trotz unserer zuvor erfolgten Information nicht mit, gehen alle Schäden und zusätzlichen Aufwendungen zu seinen Lasten. Das betrifft insb., aber nicht abschließend, die fristgerechte Bereitstellung eines Zugangs zu den Produkten oder dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll, oder von Beistellungen, die für die Ausführung des Auftrages benötigt wird. Werden Beistellungen nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt und müssen wir daher eine Ersatzbeschaffung vornehmen, gehen alle diesbezüglichen Aufwendungen einschließlich des zusätzlichen Zeitaufwandes für Beschaffung und die Verzögerungen zu Lasten des Kunden.
E. Widerrufsbelehrungen für Verbraucher
§ 19 Kauf von Waren oder digitalen Produkten
Widerrufsrecht
Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben Sie (d.h. der Kunde) das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte dritte Person, die nicht die befördernde ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Fa. Kleber Elektrotechnik GmbH, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden, z. B. durch einen mit der Post versandten Brief oder E-Mail, an:
Kleber Elektrotechnik GmbH Liederbacher Str. 78 65929 Frankfurt am Main
E-Mail: info@kleber-elektrotechnik.de
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Zahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie Waren innerhalb von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Kleber Elektrotechnik GmbH Liederbacher Str. 78 65929 Frankfurt am Main
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am ( )/erhalten am ( ) Kundennummer oder
Vertragskontonummer
Name des/der Verbraucher/s
Anschrift des/der Verbraucher/s
§ 20 Werkverträge
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Kleber Elektrotechnik GmbH Liederbacher Str. 78 65929 Frankfurt am Main
E-Mail: info@kleber-elektrotechnik.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sobald technisch möglich, bitte den vorstehenden Satz ersetzen durch: Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Kleber Elektrotechnik GmbH Liederbacher Str. 78 65929 Frankfurt am Main
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Werkleistung
Bestellt am ( ) Kundennummer oder Vertragskontonummer
Name des/der Verbraucher/s
| |
Anschrift des/der Verbraucher/s
§ 21 Widerruf für Verträge über Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Kleber Elektrotechnik GmbH Liederbacher Str. 78 65929 Frankfurt am Main
E-Mail: info@kleber-elektrotechnik.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sobald technisch möglich, bitte den vorstehenden Satz ersetzen durch: Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Kleber Elektrotechnik GmbH Liederbacher Str. 78 65929 Frankfurt am Main
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am ( ) Kundennummer oder Vertragskontonummer
Name des/der Verbraucher/s
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Anschrift des/der Verbraucher/s